Das Arbeitsschutzgesetz schreibt in §10 vor, das Arbeitgeber verpflichtet sind, Personen zu benennen, die als Brandschutzhelfer im Unternehmen eingesetzt werden. Diese Personen übernehmen Aufgaben im Rahmen der Brandbekämpfung und Evakuierung. Im Jahr 2018 ist eine Überarbeitung der ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" in Kraft getreten. Daher sind alle Mitarbeiter die für den Brandschutz zuständig sind, im Hinblick auf deren Aufgaben fachkundig zu unterweisen.
Für einen verantwortungsbewussten Brandschutzhelfer ist es unerlässlich eine solide Ausbildung zu absolvieren um bei Feuer und anderen Evakuierungssituationen souverän handeln zu können.
Die Akademie am Rhein (AAR) GmbH legt großen Wert darauf, dass sowohl die Theorie als auch die Praxis in einem ausgewogenen Verhältnis unterrichtet werden. Die Teilnehmer werden über Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Brandschutzhelfers unterrichtet und für den Ernstfall geschult. Sie sind danach in der Lage Gefahrensituationen zu erkennen und abzuwehren.
Im praktischen Teil erlernen Sie den Einsatz von Löschgeräten in realen Situationen.